Das steht im Bodenschutzplan

Veröffentlicht am 27. September 2024 um 14:30

Nach sechsmonatiger Diskussion hat der Bundesvorstand des Gemeindebundes einen Kommunalen Bodenschutzplan beschlossen. Festgehalten ist darin unter anderem, dass Freiflächen gespart, vorhandenes Bauland genutzt und Ortskerne dichter bebaut werden sollen. Zudem sollen leerstehende Gebäude verwendet werden. Weiters soll Bauland rückgewidmet werden, wenn es innerhalb von fünf bis zehn Jahren nicht bebaut wird. Gleiches gilt demnach bei einer Gefährdung durch Hochwasser, oder wenn der Grund für die Landwirtschaft gebraucht wird. Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, sollen Siedlungsgrenzen verbindlich festgelegt werden. Abschließend will man konkrete Flächen festlegen, die gar nicht erst verbaut werden dürfen.

Auch hier wird gefordert:

  • Förderung für Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden für die Sanierung und Nutzung leerstehender Bestandsgebäude

 

Den Plan im Detail im Artikel sehen Sie hier gesamt

Das steht im Kommunalen Bodenschutzplan | KOMMUNAL

 

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