Nationalrat: Länder können über Art und Umfang von Leerstandsabgaben künftig selbst entscheiden
ÖVP, SPÖ und Grüne beschließen Verfassungsnovelle
Wien (PK) – Mit dem Ziel, Leerstände zu reduzieren, heben einige Bundesländer bereits jetzt eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen ein. Allerdings sind den Ländern aufgrund eines VfGH-Urteils aus dem Jahr 1985, was die Höhe der Abgabe betrifft, die Hände gebunden. Nun soll eine verfassungsrechtliche Kompetenzänderung den Ländern mehr Spielraum einräumen. Der Nationalrat stimmte zum Auftakt seiner heutigen Sitzung mit der nötigen Zweidrittelmehrheit für eine entsprechende Verfassungsnovelle. Auch eine ergänzende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wurde mit der gleichen Mehrheit von ÖVP, SPÖ und Grünen gebilligt. Kritik kommt von FPÖ und NEOS: Sie werten Leerstandsabgaben als Vermögensteuer und fordern alternative Maßnahmen, um mehr Wohnraum zu schaffen.
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